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Holzschutzmittel - Ökobilanz

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Bauchemie

Chemische Holzschutzmittel dienen dem Schutz des Holzes vor Schädigungen durch Insekten, Pilze und andere Schadorganismen.

Herstellung

Schadstoffe
- insbesondere aus Lösemitteln und halogenorganischen Wirkstoffen
Energieverbrauch
- keine Angaben
Bestandteile
- Wirkstoffe gegen holzzerstörende oder holzverfärbende Organismen
Verfügbarkeit der Rohstoffe
- keine Angaben

Nutzung

Schadstoffe bei der Verarbeitung am Bau
- Gesundheits- und Umweltgefährdung durch Wirkstoffe, Fixier- und Lösemittel; Hinweise der GISBAU Produkt-Codes sind zu beachten
Schadstoffbelastung im eingebauten Zustand
- PCP (seit 1989 verboten): Leber-, Nieren- und Hautschäden, krebserregend
- Lindan: starkes Nervengift, krebsverdächtig
- Permethrin: führt zu Krämpfen und Lähmungen, allergisierend, evtl. krebserzeugend

Rückbau

Entsorgung
- Verbrennung von behandeltem Altholz in genehmigungspflichtigen Feuerungsanlagen
Verwertung
- Verwertung von behandelten Hölzern über freiwillige Rücknahmesysteme
Rückbauaufwand
- keine Angaben

Zusammenfassung

Holzschutzmittel sind Wirkstoffe oder wirkstoffhaltige Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, einen Befall von Holz oder Holzwerkstoffen durch holzzerstörende oder holzverfärbende Organismen zu verhindern oder einen solchen Befall zu bekämpfen. Sie werden in wässriger oder lösemittelhaltiger Form oder als Emulsion verarbeitet und sind je nach Wirkstoff in die Gruppe „vorbeugend wirksam“ oder „bekämpfend wirksam“ eingeteilt. Neben der Wirksamkeit muss gesichert sein, dass Holzschutzmittel bei bestimmungsgemäßer Anwendung gesundheitlich unbedenklich sind.
Es gibt heute drei Verfahren der Beurteilung von Holzschutzmitteln, die die beiden Kriterien Wirksamkeit und Unbedenklichkeit gleichermaßen berücksichtigen:
- Das Verfahren für Mittel mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung nach den Vorschriften des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Diese Holzschutzmittel sind für tragende und aussteifende Bauteile vorgeschrieben.
- Das freiwillige Prüfverfahren der Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e.V. (RAL-Gütezeichen) für alle übrigen Hölzer ohne tragende Funktion.
- Das freiwillige Registrierverfahren für Bläueschutzmittel als Teil eines Beschichtungssystems beim Umweltbundesamt (UBA-Registrierverfahren).
Von den etwa 2000 am Markt erhältlichen Holzschutzmittel haben rund 500 eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt oder tragen das RAL-Gütezeichen, die restlichen ca. 1500 Holzschutzmittel sind bis heute keinem Prüfverfahren unterzogen worden. Wie das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) Ende 2001 feststellte, ist die Industrie noch weit von ihrem Ziel entfernt, wie beschlossen 80 % des Holzschutzmittelmarktes amtlich prüfen zu lassen.
Auch angesichts der durch Holzschutzmittel verursachten Altlasten kann derzeit noch keine Entwarnung gegeben werden. Im Jahre 1998 untersuchte die Stiftung Warentest mehr als 1000 Proben aus deutschen Wohnungen. Ergebnis: Nur jede fünfte Holzprobe war völlig unbelastet. Neben dem Pilzgift PCP fand sich vor allem das Insektizid Lindan. In Holzproben aus den neuen Bundesländern wurden zudem relativ häufig DDT-Belastungen festgestellt (DDT wurde dort bis 1989 als Holzschutzmittel verwendet). In einigen Staubproben fanden sich zudem Spuren hochgiftiger Dioxine und Furane, die aus älteren verunreinigten Holzschutzmitteln stammten.
Inzwischen hat sich die Ansicht durchgesetzt, dass im trockenen beheizten Innenbereich auf den Einsatz von Holzschutzmitteln grundsätzlich verzichtet werden kann. Auch bei tragenden und aussteifenden Holzkonstruktionen sind Holzschutzmittel verzichtbar, sofern sich die Voraussetzungen für den konstruktiven Holzschutz erfüllen lassen. Weiterhin im Einsatz sind Holzschutzmittel beim bekämpfenden Holzschutz und bei Holz im Außenbereich. Um nicht resistentes Holz, das Niederschlägen, der Erdfeuchtigkeit oder einem Kontakt mit Wasser ausgesetzt ist, gegenüber Produkten aus konkurrierenden Materialien wie Beton oder Stahl nicht zu benachteiligen, ist eine Imprägnierung mit Holzschutzmitteln unerlässlich. In einer vergleichenden Ökobilanzierung hat sich herausgestellt, dass Holz trotz (Kesseldruck-)Imprägnierung in vielen Fällen ein günstigeres ökologisches Profil aufweist als Vergleichsprodukte aus Stahl, Beton oder Kunststoff. Generell lässt sich die Ökobilanz noch weiter verbessern, wenn auf chromhaltige Salze verzichtet wird (Außenanlagen in Holz).
Fazit:
Im trockenen, beheizten Innenbereich ist grundsätzlich auf biozide Holzschutzmittel zu verzichten. In Einsatzbereichen, in denen kein ausreichender konstruktiver Holzschutz möglich ist, oder wenn kein biologisch resistentes Holz verfügbar ist, können dagegen chemische Holzschutzmittel die Wertminderung oder Zerstörung von Holz verhindern bzw. verzögern und damit eine lange Gebrauchsdauer bzw. eine höhere Nachhaltigkeit des Holzes sicherstellen. Dies betrifft vorwiegend Holz im frei bewitterten Außenbereich. Angewendet werden sollten vom DIBt zugelassene Holzschutzmittel oder solche mit dem RAL-Gütezeichen.

Quellen

- Künninger, Tina; Richter, Klaus: Ökobilanz von Konstruktionen im Garten- und Landschaftsbau; Eidge-nössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt, Abteilung Holz, Überlandstraße 129, CH-8600 Dübendorf
- Deutsche Bauchemie e.V.: Holzschutzmittel und Umwelt, Frankfurt am Main, 1998

Die vorliegenden Datenblätter wurden mit freundlicher Genehmigung des Blok Verlag dem Buch "Nachhaltiges Bauen in der Praxis" entnommen.

Verfasser der Baustoff-Datenblätter:
Bernhard Kolb, seit über 30 Jahren tätig im Bereich energieeffizientes und nachhaltiges Bauen. Zahlreiche Veröffentlichungen zum Thema.

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