Bauchemie
Chemische
Holzschutzmittel dienen dem Schutz des Holzes vor Schädigungen durch Insekten, Pilze und andere Schadorganismen.
Herstellung
Schadstoffe
- insbesondere aus
Lösemitteln und halogenorganischen Wirkstoffen
Energieverbrauch
- keine Angaben
Bestandteile
- Wirkstoffe gegen holzzerstörende oder holzverfärbende Organismen
Verfügbarkeit der Rohstoffe
- keine Angaben
Nutzung
Schadstoffe bei der Verarbeitung am Bau
- Gesundheits- und Umweltgefährdung durch Wirkstoffe, Fixier- und
Lösemittel; Hinweise der GISBAU Produkt-Codes sind zu beachten
Schadstoffbelastung im eingebauten Zustand
- PCP (seit 1989 verboten): Leber-, Nieren- und Hautschäden, krebserregend
- Lindan: starkes Nervengift, krebsverdächtig
- Permethrin: führt zu Krämpfen und Lähmungen, allergisierend, evtl. krebserzeugend
Rückbau
Entsorgung
- Verbrennung von behandeltem Altholz in genehmigungspflichtigen Feuerungsanlagen
Verwertung
- Verwertung von behandelten Hölzern über freiwillige Rücknahmesysteme
Rückbauaufwand
- keine Angaben
Zusammenfassung
Holzschutzmittel sind Wirkstoffe oder wirkstoffhaltige Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, einen Befall von Holz oder Holzwerkstoffen durch holzzerstörende oder holzverfärbende Organismen zu verhindern oder einen solchen Befall zu bekämpfen. Sie werden in wässriger oder lösemittelhaltiger Form oder als Emulsion verarbeitet und sind je nach Wirkstoff in die Gruppe „vorbeugend wirksam“ oder „bekämpfend wirksam“ eingeteilt. Neben der Wirksamkeit muss gesichert sein, dass
Holzschutzmittel bei bestimmungsgemäßer Anwendung gesundheitlich unbedenklich sind.
Es gibt heute drei Verfahren der Beurteilung von
Holzschutzmitteln, die die beiden Kriterien Wirksamkeit und Unbedenklichkeit gleichermaßen berücksichtigen:
- Das Verfahren für Mittel mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung nach den Vorschriften des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Diese
Holzschutzmittel sind für tragende und aussteifende Bauteile vorgeschrieben.
- Das freiwillige Prüfverfahren der Gütegemeinschaft
Holzschutzmittel e.V. (RAL-Gütezeichen) für alle übrigen Hölzer ohne tragende Funktion.
- Das freiwillige Registrierverfahren für Bläueschutzmittel als Teil eines Beschichtungssystems beim Umweltbundesamt (UBA-Registrierverfahren).
Von den etwa 2000 am Markt erhältlichen
Holzschutzmittel haben rund 500 eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt oder tragen das RAL-Gütezeichen, die restlichen ca. 1500
Holzschutzmittel sind bis heute keinem Prüfverfahren unterzogen worden. Wie das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) Ende 2001 feststellte, ist die Industrie noch weit von ihrem Ziel entfernt, wie beschlossen 80 % des
Holzschutzmittelmarktes amtlich prüfen zu lassen.
Auch angesichts der durch
Holzschutzmittel verursachten Altlasten kann derzeit noch keine Entwarnung gegeben werden. Im Jahre 1998 untersuchte die Stiftung Warentest mehr als 1000 Proben aus deutschen Wohnungen. Ergebnis: Nur jede fünfte Holzprobe war völlig unbelastet. Neben dem Pilzgift PCP fand sich vor allem das Insektizid Lindan. In Holzproben aus den neuen Bundesländern wurden zudem relativ häufig DDT-Belastungen festgestellt (DDT wurde dort bis 1989 als
Holzschutzmittel verwendet). In einigen Staubproben fanden sich zudem Spuren hochgiftiger Dioxine und Furane, die aus älteren verunreinigten
Holzschutzmitteln stammten.
Inzwischen hat sich die Ansicht durchgesetzt, dass im trockenen beheizten Innenbereich auf den Einsatz von
Holzschutzmitteln grundsätzlich verzichtet werden kann. Auch bei tragenden und aussteifenden Holzkonstruktionen sind
Holzschutzmittel verzichtbar, sofern sich die Voraussetzungen für den konstruktiven Holzschutz erfüllen lassen. Weiterhin im Einsatz sind
Holzschutzmittel beim bekämpfenden Holzschutz und bei Holz im Außenbereich. Um nicht resistentes Holz, das Niederschlägen, der Erdfeuchtigkeit oder einem Kontakt mit Wasser ausgesetzt ist, gegenüber Produkten aus konkurrierenden Materialien wie
Beton oder
Stahl nicht zu benachteiligen, ist eine Imprägnierung mit
Holzschutzmitteln unerlässlich. In einer vergleichenden Ökobilanzierung hat sich herausgestellt, dass Holz trotz (Kesseldruck-)Imprägnierung in vielen Fällen ein günstigeres ökologisches Profil aufweist als Vergleichsprodukte aus
Stahl,
Beton oder Kunststoff. Generell lässt sich die Ökobilanz noch weiter verbessern, wenn auf chromhaltige Salze verzichtet wird (Außenanlagen in Holz).
Fazit:
Im trockenen, beheizten Innenbereich ist grundsätzlich auf biozide
Holzschutzmittel zu verzichten. In Einsatzbereichen, in denen kein ausreichender konstruktiver Holzschutz möglich ist, oder wenn kein biologisch resistentes Holz verfügbar ist, können dagegen chemische
Holzschutzmittel die Wertminderung oder Zerstörung von Holz verhindern bzw. verzögern und damit eine lange Gebrauchsdauer bzw. eine höhere Nachhaltigkeit des Holzes sicherstellen. Dies betrifft vorwiegend Holz im frei bewitterten Außenbereich. Angewendet werden sollten vom DIBt zugelassene
Holzschutzmittel oder solche mit dem RAL-Gütezeichen.
Quellen
- Künninger, Tina; Richter, Klaus: Ökobilanz von Konstruktionen im Garten- und Landschaftsbau; Eidge-nössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt, Abteilung Holz, Überlandstraße 129, CH-8600 Dübendorf
- Deutsche Bauchemie e.V.:
Holzschutzmittel und Umwelt, Frankfurt am Main, 1998